Abmahnwelle überrollt Buch-Verkäufer




Ärger für Online-Antiquare: Es hagelt Abmahnungen, weil sie seit langem indizierte Bücher anbieten, zum Beispiel „Das erotische Rowohlt Lesebuch“. Was einst als jugendgefährdend galt, wirkt heute oft harmlos, bleibt aber 25 Jahre auf dem Index. Und ist abmahnbar.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel