Der Internetanbieter fasst Buchkritiken aus Zeitungen zusammen und verkauft diese an Internetportale weiter. Die Printmedien sehen ihre Urheberrechte verletzt. Das Frankfurter Oberlandesgericht gab Perlentaucher auch in zweiter Instanz Recht – die Kläger legen eventuell Revision ein.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel