“Perlentaucher” gewinnt gegen “FAZ” und “SZ”




Der Internetanbieter fasst Buchkritiken aus Zeitungen zusammen und verkauft diese an Internetportale weiter. Die Printmedien sehen ihre Urheberrechte verletzt. Das Frankfurter Oberlandesgericht gab Perlentaucher auch in zweiter Instanz Recht – die Kläger legen eventuell Revision ein.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel