Uni muss Studiengebühren zurückzahlen




Eine Marburger Studentin erhält die Campusmaut zurück. Für das Wintersemester musste sie 500 Euro überweisen, doch ein Verwaltungsgericht verpflichtete die Universität zur Erstattung. Die Richter haben starke Zweifel, ob das hessische Gesetz der Verfassung entspricht.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel