Wenn Verbraucher sich über vermeintlich kostenlose Angebote im Internet beschweren wollen, sollten einige Hinweise beachtet werden. Zum Beispiel sollten die Beschwerden immer per Post verschickt werden. Was die Wettbewerbszentrale zur Überprüfung von Abzock-Angeboten benötigt, haben wir in diesem Special zusammengefasst.
Quelle: Call-Magazin.de / Zum Artikel