Per SMS kündigen reicht nicht




Die Kündigung kam per SMS, der Betroffene klagte dagegen – und bekam Recht: Arbeitsverträge müssen schriftlich gekündigt oder aufgelöst werden, da eine Kündigung nur mit Unterschrift gilt – so hat es nun ein Landesarbeitsgericht bestätigt.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel