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Schlagwort-Archive: Peter Sunde
Abzocknews zum 15.03.2013
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Abzocknews zum 16.03.2012
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Gericht bestätigt Urteil gegen verschwundenen Pirate-Bay-Gründer
Ein schwedisches Berufungsgericht hat die in erster Instanz verhängte Strafe gegen den Pirate-Bay-Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg am Freitag in Abwesenheit des Angeklagten bestätigt. Svartholm Warg war im April 2009 zusammen mit seinen Mitstreitern Peter Sunde und Fredrik Neij sowie dem Unternehmer Carl Lundström wegen der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung zu insgesamt 30 Millionen Kronen (3,3 Millionen Euro) Schadensersatz sowie je einem Jahr Haft verurteilt worden. Gericht bestätigt Urteil gegen verschwundenen Pirate-Bay-Gründer weiterlesen
Pirate Bay beschäftigt weiter die schwedische Justiz
Im Verfahren gegen vier Beteiligte der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay liegt dem Obersten Gerichtshof Schwedens (Högsta Domstolen) erwartungsgemäß der erste Einspruch gegen das Ende November ergangene Urteil der Berufungsinstanz vor. Pirate Bay beschäftigt weiter die schwedische Justiz weiterlesen
Internettauschbörsen: Berufungsverfahren gegen Pirate-Bay-Gründer
Vor einem Gericht in Stockholm versuchen vier Verantwortliche der Internettauschbörse The Pirate Bay, eine Haftstrafe abzuwenden. Das Urteil galt als Etappensieg der Musik-, Film- und Videospieleindustrie. Internettauschbörsen: Berufungsverfahren gegen Pirate-Bay-Gründer weiterlesen
Online-Bezahldienst „Flattr“: Werden Nutzer freiwillig im Netz zahlen?
Mit der Online-Tauschbörse „Pirate Bay“ geriet Peter Sunde in die Mühlen der Justiz. Sein neues Projekt „Flattr“ ist ganz legal. Die kühne Idee: Internetnutzer sollen Geld für Inhalte ausgeben, die sie auch kostenlos haben könnten. Der Bezahldienst ist jetzt für jeden offen. Online-Bezahldienst „Flattr“: Werden Nutzer freiwillig im Netz zahlen? weiterlesen
Bezahldienst: Rettet „Flattr“ die unterfinanzierten Webangebote?
Videos, Musik und Artikel sind im Internet oft kostenlos, Bezahldienste vielfach kompliziert. Wer beim Surfen im Netz auf Gratis-Inhalte stößt, die wirklich weiterhelfen oder besonders unterhaltsam sind, könnte in Zukunft auf den Flattr-Button klicken. Das bringt dem Seitenbetreiber einen kleinen Geldbetrag und er fühlt sich vielleicht geschmeichelt – „to flatter“ heißt aus dem Englischen übersetzt eben schmeicheln. Bezahldienst: Rettet „Flattr“ die unterfinanzierten Webangebote? weiterlesen