Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Betrüger mit der Masche eines angeblichen offiziellen Bundessterbeanzeigers versucht Hinterbliebene über den Tisch zu ziehen. Die Betroffenen erhielten Rechnungen für die vermeintlich notwendige Veröffentlichung in dem Internetportal „www.bundessterbeanzeiger.de“. Dafür wurde der Gauner im Januar zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Betrugs verurteilt. Offensichtlich ist die Strafe für Nachahmer nicht abschreckend genug. Dreiste Abzocke an Hinterbliebenen über öffentliches-sterberegister.de weiterlesen