Das Landgericht Lüneburg hatte jetzt zu entscheiden, ob nach einem solchen Einzel-Werbe-verbot eine Postwurfsendung auch dann als unzulässige Belästigung verboten sei, wenn der Verbraucher am Briefkasten keinen Aufkleber hatte. Die beklagte Firma Möbel-Kraft hatte eingewendet, es sei mit unverhältnismäßigen Nachteilen für sie verbunden, in diesem Falle den Verbraucherwillen zu respektieren. Werbepost sogar ohne Aufkleber unzulässig! weiterlesen