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Bewährungsstrafe wegen Auftragsmauschelei mit GEZ

Der Vertriebsleiter einer Computerfirma aus Wuppertal ist am Donnerstag wegen Vorteils-gewährung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 50.000 Euro an gemein-nützige Vereine verurteilt worden. Er hatte dafür gesorgt, dass einem Mitarbeiter der Gebüh-reneinzugszentrale (GEZ) in Köln Erotikbar- und Restaurantbesuche sowie die VIP-Loge bei einem Fußball-Länderspiel bezahlt wurden. Bewährungsstrafe wegen Auftragsmauschelei mit GEZ weiterlesen