Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindring-lich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überwei-sung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem „Deutschen Marken- und Patent Register“ gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt. Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen weiterlesen