In der Berufung eines Verfügungsverfahrens gegen den File-Hoster Rapidshare hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine zunächst vom deutschen Film- und DVD-Verleih Capelight Pictures erwirkte Einstweilige Verfügung aufgehoben (Az. I-20 U 166/09). Der Hoster sei für die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials durch Dritte nicht haftbar zu machen, erklärte das Gericht und nahm die vom Landgericht Düsseldorf im Hauptsacheverfahren zunächst bestätigte Verfügung zurück. OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen weiterlesen