Arzneimittelhersteller können die Texte der Beipackzettel auf ihren Webseiten veröffentlich-en. Damit verstoßen sie nicht gegen das Werbeverbot, entschied nun der Europäische Gerichtshof. Urteil: Beipackzettel dürfen ins Internet weiterlesen
Arzneimittelhersteller können die Texte der Beipackzettel auf ihren Webseiten veröffentlich-en. Damit verstoßen sie nicht gegen das Werbeverbot, entschied nun der Europäische Gerichtshof. Urteil: Beipackzettel dürfen ins Internet weiterlesen