Ein Dresdener Amtsgericht hat die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen in Artikeln zur „Sachsensumpf“-Affäre“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Die beiden haben angekündigt, in Berufung zu gehen. Urteil im „Sachsensumpf“-Prozess: Das macht dann 2500 Euro weiterlesen