Schlagwort-Archive: Andreas Jede


Abofallen: Prozess gegen Hintermänner von top-of-software geplatzt

Die Richter bemängelten einem Bericht zufolge unter anderem, dass die Dokumentation der fraglichen Seiten mehr als lückenhaft sei. So gebe es nur vier Screenshots von Landingpages von top-of-software, noch dazu nur von einem Tag. Dabei sei bekannt, dass genau diese Seiten ständig geändert worden seien. Zudem seien etliche beschlagnahmte Daten… Abofallen: Prozess gegen Hintermänner von top-of-software geplatzt weiterlesen

Die B2B Technologies Chemnitz (vorher Melango.de, JW Handelssysteme) beauftragt Olaf Tank

Die B2B Technologies Chemnitz (vorher JW Handelssysteme, vorher Melango.de) des David Jähn teilt auf B2B-Urteile.de (eine Seite für sogenannte Trophäenurteile, identisch mit Zivilurteile.de des Michael Burat / Frankfurter Kreisel) mit, dass die Kanzlei Tank von RA Olaf Tank (langjähriger „Inkassoanwalt“ bspw. der Gebrüder Schmidtlein) mit der gerichtlichen Durchsetzung von eigenen Forderungen beauftragt wurde. Im Gespräch mit RA Tank wurde das Mandat mit dem expliziten Verweis darauf bestätigt, dass es sich nicht, so wie früher, um anwaltliches Mengeninkasso handelt. Damit wird RA Tank erstmals nach über 3 Jahren wieder für einen einschlägigen Anbieter aktiv, wobei es noch andere Berührungspunkte gibt. Die B2B Technologies Chemnitz (vorher Melango.de, JW Handelssysteme) beauftragt Olaf Tank weiterlesen

Olaf Tank: Auch die StA Landshut hat Klage erhoben

Wie RA Andreas Jede aktuell kommuniziert, hat nun also auch die StA Landshut, nach den Sicherungsmaßnahmen und Zulassung der Klage vor dem LG Darmstadt, Klage gegen Olaf Tank erhoben – dabei wird die vermeintliche Verteidigung in gleich zwei Verfahren und die Verweigerung von Aktenübersendungen seitens der StA Landshut kritisiert. Olaf Tank: Auch die StA Landshut hat Klage erhoben weiterlesen

RAe Tank, Günther & Co: Niedersächsisches Finanzgericht packt ein Geschenk aus

Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei. RAe Tank, Günther & Co: Niedersächsisches Finanzgericht packt ein Geschenk aus weiterlesen