Die Berliner Notar-Affäre um Schrott-Immobilien weitet sich aus. Selbst Funktionäre der Notar- und Rechtsanwaltskammer sollen Verträge beurkundet haben, mit denen Anleger durch den Kauf überteuerter Wohnungen um ihr Geld gebracht wurden. Über solche Geschäfte war Michael Braun (55, CDU) als Senator für Justiz und Verbraucherschutz gestolpert und zurückgetreten.
Und wieder gibt es einen Fall von betrügerischen Gewinnbimmlern, die sich die Identität von real existierenden Rechtsanwälten für ihr schmutziges Geschäft zu Eigen machen. Betroffen ist diesmal die Kanzlei Lauck aus Potsdam und führt dazu wie folgt aus:
Die britische Rechtsanwaltskammer hat zwei der bekanntesten Abmahnanwälte mit einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Juristen hatten seit 2006 tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt. Die Anwaltskammer rügte dieses Vorgehen nun als rücksichtslos und ausschließlich gewinnorientiert, berichtet thelawyer.com.
Die Rechtsanwaltskammer prüft ein Verfahren gegen den Osnabrücker Anwalt Olaf Tank. Ihm wird vorgeworfen, gegen die „allgemeinen Berufspflichten“ verstoßen zu haben. Tank ist als Inkassoanwalt für zweifelhafte Internetfirmen bekannt.
In Anbetracht der aktuellen politischen Diskussionen und den angedachten Maßnahmen zur künftigen Prävention gegen Abofallen und dem Telekommunikationsbetrug, geht der AntiSpam e. V. in einer sehr lesenswerten Publikation auf die derzeitigen Gegebenheiten ein. Den Ausführungen ist nichts hinzuzufügen, wobei ich nachfolgend noch gerne einige Passagen mit „weiterführenden Informationen“ verknüpfen möchte:
Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.
Wie die Potsdamer Neueste Nachrichten aktuell berichtet, wird bereits gegen den Hasimaus-Rechtsanwalt Frank Michalak wegen Betruges ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam werde das gebündelte Verfahren bald an die Staatsanwaltschaft Cottbus übergeben, da diese eine Abteilung für Internetkriminalität besitzt, so der Sprecher Rolf Roggenbuck.
„Ihre Mandantin, die Firma Online Content Ltd., kann mich mal. Sie mich im übrigen auch“. So und nicht anders ist die Reaktion von Rechtsanwalt Udo Vetter (lawblog) nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung von Rechtsanwältin Katja Günther bzgl. des Abzockangebotes Sudoku-Welt.de der Online Content Limited.
Die Online Premium Content Ltd. ist ein Abzockunternehmen mit einer langjährigen Tradition. Interessant sind immer wieder die Kooperationen und Partner, die bei der Eintreibung unterstützen sollen, doch was ich selbst mit der Kanzlei Schulze erleben durfte, möchte und werde ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten.
Die Suchmaschinen laufen heiß, Meldungen in Foren und Blogs überschlagen sich, die Medien erhöhen die Schlagzahl der Berichte und das Amtsgericht Wiesbaden fühlt sich zu einer Pressemitteilung verpflichtet. Und das alles nur wegen einer Person; Katja Günther.
Auch in der letzten Woche hat es wieder viele interessante Entwicklungen gegeben, wo es um den erfolgreichen Kampf gegen Abzocker geht. Dazu gehören Insolvenzen, neuartige Berichterstattungen, die Möglichkeit der Rückforderung von Geschädigten und einiges mehr.
Ende März habe ich auf eine neue Abofalle mit dem Namen „Dein-Geistiges-Alter.de“ der Content Services Ltd. aufmerksam gemacht. In diesem Beitrag wurde ebenfalls eine weitere Domain der Betreiber entdeckt, mit dem Namen „Wie-Anziehend-Bist-Du.de“, die zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht beworben wurde; Doch das sollte sich schnell ändern.
Arbeitgeber dürfen keine privaten E-Mails ihrer Angestellten lesen. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig hin. Zwar sei es zulässig, ein Verbot von privater E-Mail-Korrespondenz im Büro zu kontrollieren. Den Inhalt solcher Botschaften darf der Chef den Angaben zufolge aber nicht komplett einsehen.
Nach der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat nun auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an Bundespräsident Horst Köhler (CDU) appelliert, das heftig umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterzeichnen.
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