IContent GmbH (outlets.de) – Connects 2 Content GmbH (fabriken.de)
Sie sind hier: Erfassungen von A-Z / Gruppen und Konstrukte rund um die Nutzlosbranche / Frankfurter Kreisel / IContent GmbH (outlets.de) – Connects 2 Content GmbH (fabriken.de)
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Solvenza soll im Auftrag der Webtains GmbH (Rechtsnachfolger der IContent GmbH) die offene Forderung für das zweite Vertragsjahr bei www.outlets.de einziehen.
Für Geiz ist Geil- Schnäppchenjäger ist das Internetportal “Outlets.de” ein- ach so verlockendes Angebot. Dort könne man angeblich bis zu 80 Prozent sparen. Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.
In den letzten Wochen haben die Betreiber von outlets.de zahlreiche Seiten geschaltet, die bei Eingabe bestimmter Suchbegriffe wie z.B. „Waschmaschine und günstig“ oder „Felgen und günstig“ bei google unter der Rubrik Anzeigen auftauchten.
Wer sich schon etwas länger mit der Nutzlosbranche beschäftigt, der kann über die aktuellen Geschehnisse unter dem Motto „Seriös 2.0“ schmunzeln und von Realsatire in Reinkultur sprechen – nachfolgend möchte ich hier einen Verweis von Antiabzockenet.Blogspot.com zum Forum von Autosec4u.info aufgreifen, wo seit August 09 bis heute sage und schreibe 1757 Lockvogelseiten zur Abofalle Outlets.de gelistet wurden, welche da wären:
Nachdem es einige Zeit relativ ruhig war um die Abofallenabzocker, lässt sich zur Zeit die generalstabmäßige Vorbereitung des Frankfurter Kreisels um Michael Burat zum nächsten Großangriff seines Vorzeigeprojekts outlets.de beobachten.
Die Markenschützer von OpSec haben Outlets.de die Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats November verliehen. Zahlreiche Internetnutzer hätten sich beschwert, weil sie über die Website des Online-Shops in eine Abofalle getappt seien.
Das Format Akte berichtete bereits im April 09 über die plötzliche Kostenpflicht auf Rezepte-Ideen.de und Fabriken.de der Connects 2 Content GmbH des Tomas Franco. Es gab eine Razzia, das Abzocker-Konto wurden eingefroren. Die bekannten „Internetbetrüger“ boten daraufhin einen Kompromiss an – das Verfahren wurde eingestellt. Wie es dazu kam und womit Tomas Franco heute so aktiv ist, sehen Sie in folgendem Videobeitrag:
Derzeit erhalten zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher Mahnungen der Firmen ICon-tent GmbH und der OPM-Media, die von der Deutschen Zentral Inkasso verschickt werden. Angeblich haben sie im Internet auf den Seiten www.outlets.de bzw. www.drive2you.de eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen und die Grundforderung in Höhe von 96 Euro nicht bezahlt.
Dieses Urteil befasst sich nämlich nicht mit einer möglichen Zahlungspflicht sondern nur damit, ob wirklich eine aktive “Täuschungshandlung” vorliegt oder nicht. Wolfgang hat es also mit einer so genannten “Festellungsklage” versucht und ist – leider – damit gescheitert, denn die Täuschungshandlung wurde nicht nachgewiesen, bzw. festgestellt, und so muss Wolfgang die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst … outlets.de und das Urteil von Witten 2c585/10 weiterlesen
www.seittest.de ist ein Tool für Webseitenbetreiber. Mit diesem Tool kann der Laie einige technische Aspekte seiner Homepage überprüfen und daraus Schlüsse über eventuell notwendige Veränderungen für besseres Suchmaschinenranking ziehen. Wenn Angebote wie verbraucherdienst.com sich selbst so überprüfen und das in diesem Einzelfall nahezu in allen Bereichen mehr als unzulängliche Ergebnis auch noch als “Gesamtnote Gut” … seittest.de und die Reputation von outlets.de weiterlesen
Der 3. Mai 2010 ist ein bedeutsames Datum – zumindest hat eine einzelne Anwältin diesen Tag zum großen Showdown für die Opfer der Abofalle “outlets.de” gewählt. Nach Mahnung, letzten und wirklich allerletzten Mahnungen wurde der 3. Mai für die Opfer der ersten Monate zum Termin für den Start der gerichtlichen Auseinandersetzung bestimmt. Ob es denn … Showdown für outlets.de-Opfer weiterlesen
Die mit dem Frankfurter Kreisel verbundene IContent GmbH des Tomas Franko muss die Kosten für ein einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen. Vorangegangen war, dass die Firma einen gültigen Vertragsabschluss auf Outlets.de behauptete und trotz Einrede der Gemahnten nicht davon abrücken wollte, sondern einen SCHUFA-Eintrag der nunmehr strittigen Forderung androhte.
Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt keinen wirksamen Vertrag ab und muss deshalb auch nicht bezahlen. Das hat das Amtsgericht Leipzig festgestellt.
Das Amtsgericht Leipzig (Az.: 118 C 10105/09) hat beschlossen, dass Outlets.de die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen einer einstweiligen Verfügung tragen muss. Wieder ging es um einem angedrohten Schufaeintrag. Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort hatte eine weiteres Kostenfallenopfer gerichtlich vertreten und dessen Ansprüche durchgesetzt.