4051 Js 64140/12
In dem Vermögensermittlungsverfahren 4051 Js 64140/12 zu dem Ermittlungs verfahren 5403 Js 41769/09 gegen Verantwortliche der L & H GmbH, Färberstr. 3, 30453 Hannover wegen des Verdachts des Betrugs in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang mit dem Anbieten von Software hat die Staatsanwaltschaft Hannover folgende Vermögenswerte der L & H GmbH zur Sicherung der An-sprüche Verletzter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:
Pfändung der Forderungen der L & H GmbH
• gegen die Deutsche Bank AG in Höhe von 721.446,76 EUR (Kontonr. 6704051512) • gegen die Sparkasse Hannover in Höhe von 226.127,43 EUR (Kontonr. 900340649) • gegen die Commerzbank AG in Höhe von 29.973,28 EUR (u. a. Kontonr. 790691000) Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111e StPO.
Quelle: bundesanzeiger.de
Via: frickemeier.eu
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