Amtsgericht Neuss weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück




Das Amtsgericht Neuss hat mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht.

Quelle und vollständiger Bericht: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de

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