Die Debcon GmbH macht derzeit in zahlreichen Briefen (vermeintliche) Filesharer darauf aufmerksam, dass sie „bislang auf die berechtigte Anforderung durch die Rechtsanwälte Urmann und Collegen“ nicht reagiert hätten. Es wird dann letztmalig außergerichtlich aufgefordert, die „Schulden“ aus dem Erstattungsanspruch binnen kurzer Frist zu tilgen – sprich, endlich die Abmahnkosten zu zahlen.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
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3 Gedanken zu „Die Debcon GmbH, die Rechtsanwälte U+C und die Inkassobriefe“