Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das „öffentlich Zugänglichmachen“ der Raubkopien sei.
Quelle: GVU.de / Zum Artikel
Via: Inside-Megadownloads.blogspot.com / Zum Artikel
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Reaktion(en) zu “2. Urteil im Fall kino.to: Martin S. aus Leipzig zu drei Jahren Haft verurteilt”