Das Oberlandesgericht Frankfurt mildert mit einem aktuellen Beschluss das Vollzugsdefizit bei sogenannten Abofallen im Internet. Nach Ansicht des 1. Strafsenats erfüllen entsprechende geschäftliche Konstruktionen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs. Dies geht aus dem Beschluss des OLG vom 17.12.2010 hervor, der FPS Rechtsanwälte & Notare exklusiv vorliegt.
Quelle: Fps-law.de / Zum Artikel
Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel
6 Gedanken zu „Abofallen werden als Betrug geahndet – OLG Frankfurt löst Vollzugsdefizit in der Rechtsprechung“