AntiSpam e. V. redet Tacheles: Warum Deutschland ein Paradies für Abzocker und Betrüger ist!




In Anbetracht der aktuellen politischen Diskussionen und den angedachten Maßnahmen zur künftigen Prävention gegen Abofallen und dem Telekommunikationsbetrug, geht der AntiSpam e. V. in einer sehr lesenswerten Publikation auf die derzeitigen Gegebenheiten ein. Den Ausführungen ist nichts hinzuzufügen, wobei ich nachfolgend noch gerne einige Passagen mit „weiterführenden Informationen“ verknüpfen möchte:

 

Gegen die „Abofallen“ will man nun offenbar einen europaweiten Vorstoß unternehmen und eine EU-weit gültige „Button-Lösung“ für die Preiskennzeichnung auf Internetseiten einführen. Wer jedoch die Mentalitäten und Herangehensweisen der Webseiten-Abzocker seit fünf Jahren beobachtet und genau weiß, wie die auf solche Maßnahmen reagieren werden, kann bereits jetzt voraussehen, dass auch diese „Button-Lösung“ lediglich Makulatur sein wird. Das wiehernde Gelächter des Frankfurter Kreisels, der Büttelborner Gebrüder, der Wiener Schlawiner und anderer Banden kann ich mir bereits jetzt lebhaft vorstellen.

Der Fall der nicht nachvollziehbaren Verfahrenseinstellung gegen den Betreiber eines betrügerischen Neu-Isenburger Inkassobüros ist nur ein Beispiel dafür. Auch die haarsträubendsten und abstrusesten Ausreden scheinen deutschen, besonders hessischen Staatsanwälten gerade recht zu sein, damit der Welpenschutz innovativer Inkassoeintreiber gewährleistet bleibt und lästige Massenermittlungen auf elegante Art beerdigt werden können. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sowie die Staatsanwaltschaft Darmstadt haben Verfahren gegen Abofallenbetreiber eingestellt, die Staatsanwaltschaft Fulda hielt es nicht für angemessen, gegen den Betreiber einer betrügerischen Telefonsexfalle Anklage zu erheben.

Für die Staatsanwaltschaft Hannover sind neuerdings offenbar die 0137-Ping-Anrufe kein strafbarer Betrug mehr. Es liegt zwar eine Vermögensverfügung vor, eine irgendwie geartete Gegenleistung gibt es ebenfalls nicht, der Ping-Anruf erfolgt in täuschender Absicht, aber die Staatsanwälte unterstellen den Opfern eine wesentliche Mitschuld, indem sie fahrlässig die kostenpflichtige Mehrwertnummer anrufen.

Die Staatsanwaltschaft München hat einer bekannten Inkassoanwältin, die in Kenntnis der fehlenden Anspruchsgrundlage massenweise Forderungen aus untergeschobenen Verträgen bei Abofallen eintreibt, einen regelrechten Persilschein ausgestellt. Die StA hat nicht nur das Verfahren eingestellt, sondern eine Einstellungsbegründung geliefert, die vom Umfang her regelrecht den Charakter eines Rechtsgutachtens hat.

Die deutschen Rechtsanwaltskammern tun sich selbst dann, wenn ein Anwalt bereits wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt wurde, äußerst schwer, diesem die Zulassung als Rechtsanwalt zu entziehen. Als Rechtsanwalt darf man zwar massenweise kostenpflichtige Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht an Nutzer von Filesharing-Portalen schreiben. Ist man selbst jedoch bereits als gewerbsmäßiger Raubkopierer tätig geworden und auch deswegen rechtskräftig verurteilt, darf man (zumindest in München) weiterhin als Anwalt praktizieren.